Seit der großen Wanderungsbewegung im späten Mittelalter konzentrierte sich die Masse der aschkenasischen Juden auf dem Gebiet der alten polnischen Republik. Mit den Teilungen gelangten sie unter die Herrschaft dreier verschiedener Mächte, die weitaus meisten unter die Rußlands, das 1815 gemäß den Beschlüssen des Wiener Kongresses aus Teilen der annektierten Gebiete ein autonomes Königreich Polen (fortan kurz: Königreich) schuf. Für das gesamte russische Reich wurde das Niederlassungsrecht der Juden auf den sog. Ansiedlungsrayon beschränkt, der im wesentlichen die ehemals polnischen Gebiete, einschließlich des Köningreichs, umfaßte. 1865 lebten im Königreich über 700000 Anhänger des judaischen Glaubens; bis 1885 war diese Zahl auf beinah 1, 1 Millionen gestiegen, wobei nach den offiziellen Angaben das Tempo des Wachstums der jüdischen das des Wachstums der christlichen Bevölkerung übertraf. U.a. war das auf den Zustrom aus den östlichen Teilen des Ansiedlungsrayons ins Königreich, wo den Juden 1862 die formale Gleichberechtigung gewährt worden war, zurückzuführen. Seit den achziger Jahren nahm der Zustrom durch die neuerliche Einengung des Ansiedlungsrayons noch zu.